Rot-Rot-Grün „vergiftet“ das Klima in der Stadt!

Wer jetzt noch R2G wählt, der wählt das Misstrauen in unserer Stadt!

Auszug aus dem neuen geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Berlin (Drucksache 18/1996 AGH Berlin www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1996.pdf):

„§ 2 (Diskriminierungsverbot) Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlicher Handlungen aufgrund des Geschlechts, der ethischen Herkunft, einer rassischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“ (LADG, Drucksache 18/1996)

„§ 7 (Vermutungsregelung) Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ (LADG, Drucksache 18/1996)

Ohne Frage ist Diskriminierung wie sie im § 2 geschildert wird in jeder Form nicht zu tolerieren. Das gilt ebenso für andere Vergehen und Straftaten in unserer Gesellschaft. Trotzdem haben wir in unserem Rechtsstaat die sogenannte Unschuldsvermutung konstituiert, die bedeutet, dass der Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern der Kläger dessen Schuld beweisen muss! Leider ist dies manchmal nur schwer oder gar nicht möglich. Das ist sehr ärgerlich und daher versucht man die rechtsstaatlichen Instrumente so zu schärfen, dass die Beweisführung der Schuld möglich wird. Würde man aber stattdessen im Strafrecht die Unschuldsvermutung fallen lassen, hätte der Beschuldigte das große Problem, dass er seine Unschuld lückenlos beweisen müsste, was ebenso oft noch viel schwieriger wäre.

Der Berliner Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) will nun im neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG ) unter anderem mit dem Paragraphen 7 genau diese Unschuldsvermutung für alles staatliche Handeln fallen lassen und damit alle staatlich Handelnden (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, Ordnungsämter, Senatsverwaltungen, Polizei etc. pp) genau in diese oben beschriebene Situation bringen.

Der Justizsenator Behrendt vergiftet durch die darin implizit enthaltene unerträgliche Vorverurteilung das Vertrauensverhältnis und Klima zwischen der Gesellschaft und den Menschen, die in den staatlichen Institutionen arbeiten und die jeden Tag das Funktionieren dieser Stadt durch ihren persönlichen Dienst, teilweise auch unter Gefährdung der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens, garantieren.

In den letzten Tagen und Wochen wurden diese Menschen noch als „systemrelevant“ dankbar wahrgenommen und geehrt. Mit dem LADG konterkariert Herr Behrendt (Bündnis 90/Grüne) nun das nicht nur, sondern verstößt damit selbst gegen sein eigenes Gesetz, weil er die gesamte Berliner Verwaltung indirekt vorverurteilt und damit diskriminiert. Das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG, Drucksache 18/1996 AGH Berlin) statuiert faktisch diese beschriebene Beweislastumkehr und legt damit fest, dass staatliches Handeln im Zweifelsfall als diskriminierend vorzuverurteilen ist. Hier ist dem Missbrauch einer solchen Regelung, um korrekten aber eben unliebsamen staatlichen Anordnungen auf diese Weise zu entgehen, Tür und Tor geöffnet.

Die Durchsetzung von Recht und Ordnung in unserer Stadt, auf die wir im Zusammenleben manchmal angewiesen sind, wird hierdurch erschwert. Zudem verstößt dieser offene Vertrauensbruch mit der eigenen Verwaltung  klar gegen das Fürsorgeprinzip und hinterlässt in der gesamten Berliner Verwaltung eine entsprechende Motivationswüste. Das bundesweite Echo dieses unverantwortlichen Vorstoßes ist unüberhörbar. Inzwischen rufen Gewerkschaften in anderen Bundesländern dazu auf, Berlin in der Aufgabenbewältigung nicht mehr zu unterstützen, weil dadurch Bedienstete des eigenen Bundeslandes bei ihren Unterstützungseinsätzen in Berlin in den Geltungsbereich dieses unerträglichen Gesetzes geraten würden www.tagesspiegel.de/berlin/kritik-an-rot-rot-gruenem-gesetz-bekommt-berlin-keine-hundertschaften-anderer-bundeslaender-mehr/25860730.html)

erster Fall: www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/kiez-polizist-ist-erstes-opfer-des-anti-polizeigesetzes