Johannes Kraft MdA fordert gerechte Umsetzung der Grundsteuerreform

Bildunterschrift: Johannes Kraft MdA 
Bildrechte: Tobias Koch 
Bildunterschrift: Johannes Kraft MdA Bildrechte: Tobias Koch

 

Der Pankower CDU-Abgeordnete Johannes Kraft fordert eine gerechtere Umsetzung der Grundsteuerreform. Dazu hat er gemeinsam mit der Berliner CDU-Fraktion einen Antrag in das Abgeordnetenhaus eingebracht, welcher Freibeträge auf die zu leistende Grundsteuer und eine Härtefallregelung schaffen soll. So soll insbesondere die derzeit ungerechte Mehrbelastung von Grundstücken und Wohnungen in den östlichen Bezirken Berlins ausgeglichen werden.  

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wurde die bisherige Grundsteuer, deren Ermittlung auf dem Einheitswertverfahren basierte, für verfassungswidrig erklärt. Damit müssen nun alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Der rot-grün-rote Senat hat sich zur Berechnung der Grundsteuer für das sog. Bundesmodell entschieden, das auf Olaf Scholz (SPD) zurückgeht. Dieses Modell basiert auf einem Ertragswertverfahren und ist nicht nur sehr komplex, es belastet auch Eigentümer und Mieter im Ostteil der Stadt ungleich stärker. So würde nach den Berechnungen des Verbands deutscher Grundstücksnutzer die Steuerlast für ein durchschnittliches Einfamilienhaus etwa in Pankow um das 3,5- bis 5-fache steigen.  

Schon heute beträgt das Grundsteueraufkommen Berlins über 800 Millionen Euro. Dies liegt unter anderem am Grundsteuerhebesatz, der in Berlin bei 810% und damit weit über dem vergleichbarer Städte liegt. So beträgt der Hebesatz in München 535% und in Hamburg 540%. Auch die Pro-Kopf-Belastung der Berliner Bevölkerung ist mit durchschnittlich 225€ deutlich höher als beispielsweise in München oder Köln. In Potsdam liegt sie bei lediglich der Hälfte. Durch das dem Scholz-Modell zugrundeliegende Ertragswertverfahren kommt es bei steigenden Ertragswerten zudem zu einer automatischen Erhöhung der Grundsteuer. In den letzten Jahren haben sich die Mieten und Kaufpreise für Wohnungen und Häuser in Berlin deutlich erhöht. Solange dieser Trend anhält, wird es ab dem Jahr 2025 somit automatisch zu Steuererhöhungen kommen.  

Die CDU-Fraktion um den Urheber des Antrages, Johannes Kraft, fordert darum, gestaffelte Abschläge auf die Steuermesszahl einzuführen. Ähnlich der Einkommenssteuer würden Eigentümer mit einem kleinen und mittleren Immobilienvermögen sowie Mieter entlastet. Außerdem sieht der Antrag vor, die im Scholz-Modell enthaltene automatische Steuererhöhung zu verhindern, indem die Einnahmen auf den Wert des Jahres 2024 durch Senkung des Grundsteuerhebesatzes eingefroren werden. Mit einer Härtefallregelung will die CDU-Fraktion außerdem sicherstellen, dass diejenigen, die sich die höheren Belastungen nicht leisten können, ganz oder teilweise von der Steuer befreit werden. Nach einer emotionalen Debatte im Abgeordnetenhaus berät nun der Haushaltsausschuss über den Antrag.  

„Die Anwendung des Scholz-Modells führt nicht nur zu einem erheblichen Aufwand bei der Grundsteuererklärung, sondern auch zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer in den Bezirken östlich des Brandenburger Tores. Davon sind auch die Mieter betroffen, denn die Grundsteuer ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung“, erklärt Johannes Kraft. „Freibeträge auf die Grundsteuer und eine Härtefallregelung würden mehr Gerechtigkeit zwischen großen Vermögenswerten und dem Durchschnittsverdiener, der im eigenen Häuschen oder einer Wohnung wohnt, schaffen.“  

Johannes Kraft und die Berliner CDU-Fraktion hatten bereits in einem vorangegangenen Antrag die Umsetzung der Grundsteuerreform in Berlin scharf kritisiert. So wurden Eigentümer nicht ausreichend über die Reform informiert. Die Einhaltung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung war dadurch für viele eine große Herausforderung. Der Antrag forderte u.a. ebendiese Frist zu verlängern. Zudem sollen die Ämter bei der Grundsteuererklärung unterstützend wirken, wie dies etwa in Brandenburg der Fall ist. Inzwischen wurde die Frist zur Abgabe der verpflichtenden Grundsteuererklärung verlängert.