R2G glaubt nicht mehr an die fristgerechte Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes

Meine heutige Presseerklärung

Die Änderungsanträge zur heutigen zweiten Lesung im KTDat lassen bei mir große Zweifel an der Prioisierung von R2G aufkommen: Die Regierungsfraktionen wollen Mittel beim zentralen Projekt der E-Akte streichen. Ich befürchte, dass die notwendige Verwaltungsmodernisierung nicht ausreichend vorangetrieben wird. So geht es nicht!
Meine Presseerklärung als Sprecher für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin im Wortlaut:

"In den heute vorliegenden Änderungsanträgen streichen die Regierungsfraktionen ihrem Senat Mittel für zentrale Projekte für die dringend notwendige Verwaltungsmodernisierung. Die rot-rot-grünen Fraktionäre wollen damit dem Senat nicht die ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stellen, die von den eigenen Fachleuten im Senat für die Umsetzung des Berliner E-Government Gesetzes für zwingend notwendig erachtet werden. Dies kann nur bedeuten, dass die Regierungsfraktionen ihrem eigenen Senat nicht mehr zutrauen, die Mittel fristgerecht und sinngemäß auszugeben. Sie glauben damit selbst nicht mehr an den möglichen Erfolg bei der Verwaltungsdigitalisierung                                                  

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für die 2. Lesung im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz an diesem Montag verwundern. Bei den Dienstleistungen für die landesweite elektronische Aktenführung (E-Akte) beantragen die rot-rot-grüne Regierungskoalition eine Kürzung von 1,7 Millionen Euro in 2020 sowie von 2,2 Millionen Euro in 2021. Insgesamt macht dies eine Summe von 3,9 Millionen Euro, die entgegen des Haushaltsentwurfs für die Einführung der E-Akte – die gesetzlich zum 1. Januar 2023 vorgeschrieben ist - gestrichen werden sollen. Wir begrüßen dagegen, dass zusätzliche Mittel in die Verstärkung der Cybersecurity gehen – dies darf aber nicht zulasten der Einführung der wichtigen und zentralen E-Akte gehen!

In der Vergangenheit ist die Verwaltungsmodernisierung immer am Geld gescheitert, heute scheitert sie an der politischen Umsetzung – dies darf nicht passieren.

2023 ist nicht mehr in abstrakter Ferne, sondern schon sehr bald. Spätestens jetzt müssen die richtigen Weichen gestellt werden. Der zuständigen IKT-Staatssekretärin, die das ohnehin komplexeste Verwaltungsvorhaben in dieser Legislaturperiode zu verwalten hat, dürfen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden. Wenn der Innensenator hiermit überfordert ist und allen Ernstes eine Mittelkürzung in diesem sensiblen Bereich mittragen möchte, muss der Regierende Bürgermeister die Kompetenzen an sich ziehen und die erfolgreiche Umsetzung des E-Government-Gesetzes zur Chefsache erklären. Es darf keine weitere Zeit verstreichen und es darf nicht an der falschen Stelle gespart werden. 

Die E-Akte wird eine deutliche Verbesserung der Verwaltungsstrukturen mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, diesen wichtigen Bereich mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten. Der Doppelhaushalt 2020/2021 ist hierfür die entsprechende Stellschraube und Einsparungen damit ein fatales Signal.“